§1 Geltungsbereich
DIVEMOBIL bietet Tauchreisen und Tauchevents, Tauchkurse und Tauchsportequipment an. Sofern DIVEMOBIL ausdrücklich beauftrag wird, können einzelne Aktivitäten, Unterkünfte oder Reisen vermittelt werden. DIVEMOBIL ist bei derartigen Vermittlungen nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.
§2 Abschluss des Vertrages
Durch die Anmeldung zu einer von DIVEMOBIL durchgeführten oder vermittelten Aktivität oder bei Kauf von Waren und Dienstleistungen werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, sowie die AGB von DIVEMOBIL zur Kenntnis genommen und anerkannt.
§2.1 Preise und Mehrwertsteuer
Alle dargestellten Preise auf den Seiten von DIVEMOBIL sind Endpreise,
im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und demnach auch nicht ausgewiesen
§3 Tauchausfahrten/Tauchveranstaltungen/Tauchkurse/sonstige Aktivitäten
Freiwassertauchgänge dürfen nur nach Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung, einer gültigen Tauchversicherung (Haftplicht und Unfall) und mit einer entsprechenden Sporttauchqualifikation bzw. während der Tauchkurse durchgeführt werden. Der Teilnehmer hat seine Brevets und Atteste bei den Aktivitäten im originalen mitzuführen auf Verlangen vorzuzeigen. Grundlage für alle Ausbildungsmaßnahmen bildet der jeweils gültige PADI-Standard. Das Personal von DIVEMOBIL ist berechtigt und verpflichtet, sich über den Ausbildungsstand des Teilnehmers zu informieren (z.B. durch Vorlage entsprechender Dokumente)
Den Anweisungen des DIVEMOBIL Personals ist unmittelbar Folge zu leisten. DIVEMOBIL kann bei Missachtung der Weisungen, jederzeit von geschlossenen Verträgen zurücktreten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Ausfahrts- oder Kursgebühren. Wird eine Aktivität aus Gründen, die nicht von DIVEMOBIL oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder kann nicht durchgeführt werden, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, wie Erkrankungen oder schlechte meteorologische und hydrologische Bedingungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, ferner wird DIVEMOBIL einen alternativen Termin stellen. Wird von dem Teilnehmer selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder verspätet, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.
§4 Gesundheitliche Bedingungen/“Erklärung zum Gesundheitszustand“
Der Teilnehmer versichert, dass er nicht wissentlich an einer Krankheit leidet, die das Tauchen mit und ohne Tauchgerät ausschließt. Er versichert ferner, dass er in der „Erklärung zum Gesundheitszustand“ wahrheitsgemäße Angaben macht. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei einer Änderung seines Gesundheitszustandes (Tauchtauglichkeit) zwischen der tauchsportärztlichen Untersuchung und der gebuchten Tauchaktivität dies unverzüglich DIVEMOBIL meldet.
§5 Equipment/Verleih
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Im Rahmen von Ausbildungen oder anderen Tauchveranstaltungen verwendete private Tauchausrüstung muss den entsprechenden Vorschriften und Standards erfüllen. Der ordnungsgemäße Zustand der Leihausrüstung wird von DIVEMOBIL regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet die Teilnehmer nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen und festgestellte Mängel unverzüglich zu melden. Der Teilnehmer erkennt an, die Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich für eine ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe zu sorgen. Kosten für von ihm verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.
§6 Verleihbedingungen
§7 Zahlungs- und Stornobedingungen für Tauchkurse / Tagestouren
Beim Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 150,- Euro zu zahlen. Die Restzahlung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vor Beginn des Kurses oder Tagestour. Bei Kursen und Tagestouren, deren Kurs-/ Tourpreis unter 150,- Euro liegt, ist der Gesamtpreis zu zahlen.
Tritt ein Teilnehmer nach Übergabe der Schulungs- und Theorieunterlagen von bereits geschlossenen Vertrag zurück, erfolgt keine Rückzahlung entsprechend den bereits erbrachten Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen nach Kursbeginn.
§8 Zahlungs- und Stornobedingungen für Mehrtagestouren
Der Teilnehmer leistet bei Erhalt der Teilnahme/Reisebestätigung zu einer Mehrtagestour mit DIVEMOBIL eine Anzahlung von 200,-Euro und verpflichtet sich den Restbetrag spätestens bis zum angegebenen Datum oder (wenn nicht anders angegeben) bis zum Beginn der Aktivität zu zahlen. Für vermittelte Aktivitäten und Reisen gelten die Bestimmungen des Leistungsträgers. Eine feste Buchung wird erst durch den Erhalt der Anzahlung rechtsgültig. Der Teilnehmer zahlt lt. Reisebestätigung/Rechnung (wenn nicht anders angegeben) direkt an DIVEMOBIL. DIVEMOBIL ist vom Leistungsträger zum Inkasso bei den von DIVEMOBIL vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt.
Im Fall das der Teilnehmer seine Fahrt nach der Reservierung und Bestätigung der Reise storniert, werden anfallende Stornogebühren laut unten genannten Prozenten Schlüssel berechnet, diese werden von DIVEMOBIL in Rechnung gestellt oder von der geleisteten Anzahlung einbehält.
Bei Touren mit Unterkunft werden die Stornierungsbedingungen und Fristen der Hotels/Pensionen und Unterkunft angenommen.
§10 Warenverkauf
Gekaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DIVEMOBIL. Garantie und Gewährleistung der Artikel wird entsprechend dem gesetzlichen Rahmen gewährt.
§11 Gutscheine
Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des Verkaufspersonals gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) bzw. Auszahlung ausgestellter Gutscheine ist nicht möglich. Eine Übertragung oder auf eine andere Person oder andere Aktivität von DIVEMOBIL ist möglich.
§12 Haftung
Die Teilnahme an Tauchreisen, Tauchveranstaltungen oder Tauchkursen erfolgt auf eigene Gefahr. DIVEMOBIL sowie deren Mitarbeiter haften nicht für gesundheitliche Schäden und Folgeschäden oder Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Wertsachen und persönlichen Gegenständen, die nicht auf grob schuldhaftes Verhalten bzw. Vorsatz der Mitarbeiter zurückzuführen sind.
DIVEMOBIL haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Teilnehmers mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger, da DIVEMOBIL diese als Fremdleistungen lediglich vermittelt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Leistungsträger geltend zu machen. DIVEMOBIL haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung im Zusammenhang mit der Reisebuchung im Rahmen des Vermittlungsvertrages, soweit der Schaden des Kunden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.